Funksprechzeugnis AZF

AZF Funksprechlehrgang

AZF Sprechfunkzeugnis
AZF Sprechfunkzeugnis


Berechtigung

Zur Ausübung des Flugfunks bedarf es eines Flugfunkzeugnisses (Sprechfunkzeugnis). Man unterscheidet drei unterschiedliche Zeugnisse. Für den Erwerb einer Fluglizenz ist ein beliebiges Flugfunkzeugnis ausreichend:

  • AZF - Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst. Es berechtigt den Sprechfunk bei einer Boden- und Luftfunkstelle uneingeschränkt auszuführen. Es ist z.B. für die Durchführung von Flügen unter Instrumentenflugbedingungen erforderlich.

Voraussetzungen

Für den Erwerb des AZF sind Englischkenntnisse von notwendig. In der Regel reicht aufgefrischtes Schulenglisch aus. Für das AZF ist ein BZF I oder II Voraussetzung.

Theoretische Vorbereitung

Für die Vorbereitung auf den theoretische Teil der Prüfung empfiehlt sich der SPL-Softwarefragenkatalog.
Das Sprechen wird in kleinen Gruppen in realistischer Weise geübt. 

Prüfung

Um das Flugfunkzeugnis zu erhalten, müssen bei der Bundesnetzagentur eine theoretische und mündliche Prüfung ablegt werden. Inhalt der theoretischen Prüfung sind "Multiple Choice" Fragen aus einem feststehenden Fragenkatalog.

Bei der mündlichen Prüfung wird ein simulierter Abflug und ein simulierter Anflug zu einem Verkehrsflughafen durchgeführt. Sie müssen hierzu die erforderlichen Sprechfunkgruppen kennen und richtig anwenden. Für das englische AZF wird einer der beiden simulierten Flüge in englischer Sprache durchgeführt.

Die AZF Prüfung ist eine Zusatzprüfung zum BZF I oder II. Sie kann nicht direkt abgelegt werden. Prüfungsinhalt ist eine theoretische Prüfung mit 40 Fragen aus dem Fragenkatalog von ca. 300 Fragen und einer mündlichen Prüfung bei der ein simulierter Instrumentenflug durchgeführt wird. Inhaber des BZF II müssen, identische zur Prüfung für BZF I, einen englischen Fachtext vorlesen und übersetzen.

Preise Funksprechlehrgänge

AZF - Theoretische Ausbildung  
AZF (englische Sprache) 315,- EUR
zuzügl. Lehrmaterial DFS IFR Sprechfunk 44,90,- EUR