Fluglehrer - Assistent Ultraleicht
Berechtigung
Ein UL Fluglehrer Assistent (LuftPersV) nach § 95a ist ein erfahrener Pilot, der den Befähigungsnachweis hat, angehende UL-Piloten (Flugschüler) am Boden und in der Luft während des Fliegens auszubilden. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung während eines Fluglehrer-Assistenten-Lehrgangs darf der Fluglehrerassistent nur unter Anleitung und Aufsicht des Ausbildungsleiters oder einem von diesem dazu bestimmten erfahrenen Fluglehrer tätig sein.
Davon ausgenommen sind:
1. die Zustimmung zum ersten Alleinflug,
2. schriftliche Flugaufträge zu Allein-Überlandflügen,
3. die Durchführung von Übungsflügen mit Fluglehrer zur Verlängerung einer Berechtigung.
Vor stellung des Antrages zur Teilnahme an einer Auswahlprüfung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
1. ein fliegerischer Lebenslauf
2. ein Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe sowie
3. eine Erklärung über schwebende Strafverfahren und ein Führungszeugnis gemäß § 30 des Bundeszentralregistergesetzes.
Voraussetzungen
1. Mindestalter 17 Jahre
2. Gültige SPL(A)-UL mit eingetragener Passagierberchtigung
3. Gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis mindestens Klasse 2
4. Berechtigung zur ausübung des Sprechfunkdienstes (BZF oder AZF)
5. eine praktische Tätigkeit als Luftsportgeräteführer
6. Flugstunden:
- Eine Flugzeit von mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer*) auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, einmotorigen kolbenmotorgetriebenen Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder Segelflugzeugen nach Erteilung der jeweiligen Lizenz vor Stellung des Antrages; darin müssen
- mindestens 20 Stunden Flugzeit auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen nach Erteilung der UL-Lizenz und
- mindestens 1 Überlandflug mit einer einfachen Entfernung von 200km mit UL
erhalten sein.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung setzt die für UL - Piloten geforderten Kenntnisse voraus. Während des Lehrgangs werden dem Bewerber zusätzliche Kenntnisse vermittelt aus den Gebieten:
- Pädagogik in der Flugausbildung
- Theoretischer Flugunterricht
- Dokumentation und AUsbildungshandbuch
Für die Ausbildung von UL - Piloten ist der Lehrstoff der Fachgebiete:
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
- Navigation
- Meteorologie
- Technik, Aerodynamik
- Verhalten in besonderen Fällen
- Flugfunk
aufzuarbeiten und so zu vertiefen, dass der Bewerber dem UL - Schüler die Zusammenhänge verständlich erklären kann.
Praktische Ausbildung
Der praktische Teil besteht aus einer Flugprüfung von einer Stunde Dauer