Fluglehrerassistent UL

Fluglehrer - Assistent Ultraleicht

Berechtigung

Ein UL Fluglehrer Assistent (LuftPersV) nach § 95a ist ein erfahrener Pilot, der den Befähigungsnachweis hat, angehende UL-Piloten (Flugschüler) am Boden und in der Luft während des Fliegens auszubilden. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung während eines Fluglehrer-Assistenten-Lehrgangs darf der Fluglehrerassistent nur unter Anleitung und Aufsicht des Ausbildungsleiters oder einem von diesem dazu bestimmten erfahrenen Fluglehrer tätig sein.

Davon ausgenommen sind:

1. die Zustimmung zum ersten Alleinflug,
2. schriftliche Flugaufträge zu Allein-Überlandflügen,
3.
die Durchführung von Übungsflügen mit Fluglehrer zur Verlängerung einer Berechtigung.

Vor stellung des Antrages zur Teilnahme an einer Auswahlprüfung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

1. ein fliegerischer Lebenslauf
2. ein Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe sowie
3. eine Erklärung über schwebende Strafverfahren und ein Führungszeugnis gemäß § 30 des Bundeszentralregistergesetzes.

Voraussetzungen

1. Mindestalter 17 Jahre
2. Gültige SPL(A)-UL mit eingetragener Passagierberchtigung
3. Gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis mindestens Klasse 2
4. Berechtigung zur ausübung des Sprechfunkdienstes (BZF oder AZF)
5. eine praktische Tätigkeit als Luftsportgeräteführer
6. Flugstunden:

  • Eine Flugzeit von mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer*) auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, einmotorigen kolbenmotorgetriebenen Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder Segelflugzeugen nach Erteilung der jeweiligen Lizenz vor Stellung des Antrages; darin müssen
  • mindestens 20 Stunden Flugzeit auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen nach Erteilung der UL-Lizenz und
  • mindestens 1 Überlandflug mit einer einfachen Entfernung von 200km mit UL

erhalten sein.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung setzt die für UL - Piloten geforderten Kenntnisse voraus. Während des Lehrgangs werden dem Bewerber zusätzliche Kenntnisse vermittelt aus den Gebieten:

  • Pädagogik in der Flugausbildung
  • Theoretischer Flugunterricht
  • Dokumentation und AUsbildungshandbuch

Für die Ausbildung von UL - Piloten ist der Lehrstoff der Fachgebiete:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Technik, Aerodynamik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Flugfunk

aufzuarbeiten und so zu vertiefen, dass der Bewerber dem UL - Schüler die Zusammenhänge verständlich erklären kann.

Praktische Ausbildung

Der praktische Teil besteht aus einer Flugprüfung von einer Stunde Dauer