UL-Dreiachs Lehrberechtigung

Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lehrberechtigung:

  • unbeschränkte Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
  • 150 Flugstunden als verantwortlicher Führer von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen
    (Segelflugzeugen, Motorseglern oder Flugzeugen)
  • eine bestandene Auswahlprüfung
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten oder anerkannten Ausbildungslehrgang
    von mindestens 10 Tagen dauer.
  • eine an den Ausbildungslehrgang anschließende Ausbildungstätigkeit

Erleichterungen:

Bewerber mit einer gültigen Lehrberechtigung für PPL (Segelflugzeugführer, Motorseglerführer oder Flugzeugführer) benötigen nur einen 3-Tages-Lehrgang. Bewerber mit einer gültigen Lehrberechtigung für Tragschrauber müssen 150 Flugstunden als PIC auf aerodynamisch gesteuerten Luftfahrzeugen oder Tragschraubern, davon mindestens 70 Flugstunden als PIC auf aerodynamisch gesteuerten Flächenflugzeugen nachweisen, darunter mindestens 25 Flugstunden als PIC auf UL.

Die Auswahlprüfung wird auf die Praxis beschränkt, die anschließende Assistentenzeit erlassen.

Gültigkeit

Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren durch Eintragung im Luftfahrerschein erteilt.
Die Berechtigung wird um weitere drei Jahre verlängert, wenn der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre zumindest zwei der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt:

  • 60 Starts und Landungen oder 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer
  • Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang im Verlängerungszeitraum
  • erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung im letzten Jahr vor der Verlängerung